Goldilocks Ausgabe 11 | Page 10

Autor : Clas Beese Co-Founder von finletter
Autorin : Caro Beese Co-Founderin von finletter

GAFA AUSGABE 11

Bild : Unsplash , Wesson Wang

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LESEDAUER : 3 MIN

SCHNITTSTELLEN-ÖFFNUNG BUNDESTAG AKTUA- LISIERT „ LEX APPLE “ - GESETZ

Per Gesetz wurde Apple dazu gebracht , seine NFC-Schnittstelle zu öffnen . Eine neue Fassung soll es für Firmen nun endlich attraktiv machen , diese Schnittstelle auch zu nutzen .

Der Finanzausschuss des Bundestages hat Anfang Juni das als „ Lex Apple “ bekannt gewordene Gesetz aktualisiert . Kurzer Rückblick : Seit Anfang 2020 ist Tech-Gigant Apple dazu verpflichtet , seine technische Schnittstelle zum NFC- Chip auf dem iPhone für Drittanbieter zu öffnen . Bis heute hat aber niemand eine Bezahl-App fürs iPhone mit der NFC- Schnittstelle entwickelt – mutmaßlich , weil das Gesetz und Apple die Nutzung noch ziemlich unattraktiv machten .

Damit es attraktiver für App-Entwickler wird , darf Apple nun für die Nutzung der Schnittstelle nicht mehr ein „ angemessenes “, sondern nur noch „ ein die tatsächlichen Kosten des jeweiligen Zugriffs nicht übersteigendes Entgelt “ verlangen . Ein Halbsatz mit deutlichen Auswirkungen : Unternehmen , die zur Öffnung ihrer Schnittstelle gezwungen sind , dürfen die einmaligen Programmierkosten dafür nicht mehr auf App-Entwickler : innen umlegen .

Außerdem gibt es mit der Gesetzesänderung im Falle von Differenzen einen Anspruch darauf , einen Sachverständigen einzusetzen . In Kraft treten soll die Aktualisierung zum 1 . Januar 2022 .

WAS DAS BEDEUTET

Zum einen steigen nun die Chancen , dass Drittanbieter die Schnittstelle zu Apples NFC-Chip auch wirklich nutzen und Payment-Lösungen fürs iPhone entwickeln , weil es einfacher und vor allem günstiger wird .

Ob das Gesetz – in der alten oder neuen Form – allerdings die Marktmacht des US-Konzerns zu brechen vermag , sei mal dahin gestellt . Vermutlich ist sie längst so groß , dass Apple andere Hebel findet , um eine Überschwemmung des App Stores mit Dritt-Payment-Apps zu verhindern . Wenn jemand die Schnittstelle nutzen will , entstehen ihm womöglich an anderer Stelle Nachteile , etwa bei der Zulassung der Anwendung für den App Store . Auch Verhandlungen über die Konditionen für Apple Pay könnte Apple einer Bank erschweren , wenn diese gleichzeitig etwas eigenes in den Store bringen möchte .

Letzteres hat allerdings auch eine Kehrseite : Finanzdienstleister können ihre Verhandlungsposition stärken , in dem sie auf die Nutzung der von Apple ungeliebten Schnittstelle bewusst verzichten . Es ist jedenfalls davon auszugehen , dass die ersten , die diese Schnittstelle tatsächlich anzapfen werden , Fintech-Startups und etablierte Institute sein werden , die explizit keine Intention haben , Apple Pay zu nutzen .

Das Ziel des Gesetzes mag gewesen sein , die Marktmacht von Apple zu beschränken , doch das Gesetz gilt ja nun für alle . Im Umkehrschluss könnten also auch Banken und Sparkassen gezwungen werden , eine Schnittstelle zu ihrer Girocard zur Verfügung zu stellen . Unklar , ob das die Girocard stärken oder schwächen würde . Die Zeit wird zeigen , ob die Lobbyarbeit für „ Lex Apple “ nicht vielleicht ein Eigentor war ...

Autor : Clas Beese Co-Founder von finletter
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